Entschädigung für NS-Verfolgte

Aus Belgien, den Niederlanden und Norwegen waren etwa 2.000 Personen im Strafgefängnis Wolfenbüttel und seinen Außenarbeitsorten inhaftiert. 63 von ihnen wurden mit der Guillotine hingerichtet. Die Fürsorge- oder Entschädigungsleistungen für Rückkehrer*innen beziehungsweise für die Angehörigen der Verstorbenen fielen in den jeweiligen Ländern sehr unterschiedlich aus. In allen drei Ländern gab es politische Auseinandersetzungen über die Frage, wer Entschädigung erhalten sollte. Verhandelt wurde damit auch das Selbstbild der jeweiligen Nachkriegsgesellschaft und der Umgang mit der Zeit der Besatzung.

Erfahren Sie mehr über die Entschädigung in den einzelnen Ländern.

Die Bundesrepublik Deutschland und der lange Weg der Entschädigung